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Klage gegen Mobilfunkmast zurückgewiesen

(24.10.2005/sts) Die Forschungsgemeinschaft Funk berichtet in Ihrer Veröffentlichung vom 20.Oktober über den Ausgang einer Klage vor

dem Obersten Gerichtshof in Wien zum Thema "Gesundheitliche Störungen

in der Umgebung ortsfester Mobilfunksender". Der Oberste Österreichische Gerichtshof sieht demnach keinen Zusammenhang zwischen Schlafstörungen sowie Migräne und einer Sendeanlage. Er hat damit die Klage einer Wienerin, die einen

Mobilfunkmast als Ursache hierfür verantwortlich machte, zurückgewiesen.

Nach einem langwierigen Rechtsstreit, der sich über mehrere Instanzen

bis hin zum OGH zog, scheiterte die Klage endgültig. Der OGH hält in

seinem Urteil fest, es könne kein Kausalzusammenhang zwischen der

Sendeanlage und einer behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigung

der Klägerin festgestellt werden.

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